Stationäre Rehabilitation

In Behandlung

Gut für Sie

Die stationäre Rehabilitation hilft Ihnen dann, wenn Sie eine chronische Erkrankung haben oder eine Krankheitsphase unterbrechen wollen. Dabei können Sie sich ganz auf sich selbst konzentrieren, denn das Gesundheitskonzept umfasst die Betreuung durch Fachpersonal, das Ernährungsprogramm und die Unterbringung in einer auf Ihr Krankheitsbild spezialisierten Reha-Klinik.

 

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Gut versorgt

Ihr Weg zur Stationären Rehabilitation

  • Sie besuchen Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm die Situation.

  • Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Stationären Rehabilitation.

  • Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt füllen Sie den Antrag aus und wählen die geeignete Reha-Einrichtung aus.

  • Sie reichen den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung ein.

  • Wird der Antrag abgelehnt, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und legen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.

  • Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung.

Gut anlegt

Der Kostenrahmen

Die Gesetzlichen Krankenkassen oder die Gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die vollen Kosten für den Aufenthalt in einer auf Ihre Indikation spezialisierten Reha-Klinik.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag ab dem 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist einkommens­abhängig.

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Gut zu wissen

Der rechtliche Rahmen

In einem der staatlich anerkannten Heilbäder oder Kurorte in Hessen erhalten Sie genau die Qualität, die Sie brauchen. Dabei bilden die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die Erholungsräume, vom Kurpark bis hin zu kulturellen Veranstaltungen, eine perfekte Symbiose.

Die Grundlage für die Stationäre Rehabilitation sind  § 40 Abs. 2 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und §§ 9 ff. SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung).

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