Die Anschlussheilbehandlung, kurz AHB genannt, fördert den Heilungsprozess und reduziert Komplikationen nach einer Operation. Direkt im Anschluss an Ihren Aufenthalt in einer Klinik oder bis zu 14 Tage danach führt der Weg Sie in einer der Spezial-Kliniken. Durch das Herauslösen aus dem Alltag haben Sie die Möglichkeit, sich auf sich selbst zu konzentrieren, und mit Hilfe von Fachpersonal sich zu erholen. Das Gesundheitsprogramm umfasst die Unterbringung in der Klinik und auch das Ernährungskonzept.
Je nach Art der Erkrankung kann die AHB auch amublant organisiert werden. Dabei verzichten Sie allerdings auf die Chance, sich an einem anderen Ort ohne die Zwänge des Alltages zu erholen.
Anschlussheilbehandlung
Stark werden
Gut für Sie
Gut nachgesorgt
Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung
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Gemeinsam mit dem Sozialen Dienst wählen Sie eine Klinik aus, die auf Ihre Indikation spezialisiert ist.
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Der Soziale Dienst beantragt Ihre Anschlussheilbehandlung bei Ihrer Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung.
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Wird die Behandlung genehmigt, erhalten Sie von der Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung alle benötigten Unterlagen.
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Die Anschlussheilbehandlung schließt sich direkt an den Krankenhausaufenthalt an und führt Sie in die ausgewählte Klinik.
Gut anlegt
Der Kostenrahmen
Die Gesetzlichen Krankenkassen oder Gesetzliche Rentenversicherung übernehmen
100 % der Kosten
für Ihre Betreuung durch Fachpersonal und die medizinischen Behandlungen sowie die Anreise und Unterbringung in einer auf Ihre Indikation spezialisierte Klinik einschließlich des Ernährungsprogramms.
Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag und ist auf insgesamt 28 Tage begrenzt.
Gut beantragt
Ihr Weg zur Anschlussheilbehandlung
Der Soziale Dienst im Krankenhaus unterstützt Sie in der Regel bei der Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse oder der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Gut zu wissen
Der rechtliche Rahmen
In einem der staatlich anerkannten Heilbäder oder Kurorte in Hessen erhalten Sie genau die Qualität, die Sie brauchen. Dabei bilden die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die Erholungsräume, vom Kurpark bis hin zu kulturellen Veranstaltungen, eine perfekte Symbiose.
Die Grundlage für die Anschlussheilbehandlung sind § 40 Abs. 2 SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) und die §§ 9 ff. SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung).
Kliniken für Anschlussheilbehandlungen in Hessen