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Stationäre Vorsorge

in anerkannten Kurorten

Rundum versorgt

Gut für Sie

Die stationäre Vorsorge aktiviert die Selbstheilungskräfte, damit Sie Krankheiten abwehren und auch weiterhin stark durch das Leben gehen können. Die Unterbringung in einer Klinik mit geeignetem Ernährungsprogramm hilft Ihnen dabei, den Alltag beiseite zu schieben. So können Sie sich auf sich selbst konzentrieren und von dem Wissen des Fachpersonals, das Ihnen zur Seite steht, profitieren.

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Gut vorgesorgt

Ihr Weg zur Stationären Vorsorge

  • Sie besuchen Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm die Situation.

  • Ihr Hausarzt bescheinigt Ihnen auf der Grundlage des § 23 Abs. 4 SGB V die medizinische Notwendigkeit einer Stationären Vorsorgemaßnahme.

  • Sie reichen den Antrag mit der Bitte um Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

  • Wird der Antrag abgelehnt, sprechen Sie mit Ihrem Arzt und legen innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein.

  • Wird der Antrag genehmigt, erhalten Sie Ihre Unterlagen von der Krankenkasse.

Gut anlegt

Der Kostenrahmen

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Sie die vollen Kosten für Ihre Betreuung durch Fachpersonal und die medizinischen Behandlungen sowie die Untebringung in einer auf Ihre Indikation spezialisierte Klinik einschließlich des Ernährungsprogramms.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag ab dem 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

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Gut beantragt

Ihr Weg zur Krankenkasse

Gut zu wissen

Der rechtliche Rahmen

In einem der staatlich anerkannten Heilbäder oder Kurorte in Hessen erhalten Sie genau die Qualität, die Sie brauchen. Dabei bilden die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die Erholungsräume, vom Kurpark bis hin zu kulturellen Veranstaltungen, eine perfekte Symbiose.

Die Grundlage für die Stationäre Vorsorge ist § 23 Abs. 4 SGB V.

 

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