Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Zeit mit der Familie

Das Kind schreit, der Terminkalender quillt über und wo war nochmal die Zeit für den Partner? Wer sich zwischen Familie, Beruf, Haushalt und Windeln aufreibt, braucht eine Auszeit, damit Körper und Geist fit bleiben.

Gut für Sie

Ob gebunden oder alleine, die Mutter- oder Vater-Kind-Kur stärkt die Gesundheit und macht Ihnen Mut, gemeinsam mit Ihrem Kind einen neuen Weg zu gehen - denn die Kur soll Ihnen beiden helfen.

Die Kur kommt für Sie dann in Frage, wenn

  • Sie selbst eine Vorsorgemaßnahme benötigen oder
  • nach einer Operation zur Nachsorge müssen und Ihr Kinder zuhause nicht betreut werden kann
  • Ihr Kind Erholung oder Regeneration braucht

 

© Heiko Rhode
© Heiko Rhode

Gut vorgesorgt

Ihr Weg zur Mutter- oder Vater-Kind-Kur

  • Besuchen Sie eine der Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerks. Hier werden Sie individuell und kostenlos zur Mutter/Vater-Kind-Kur beraten. Die Beratungsstellen helfen Ihnen auch bei Ihrem Kurantrag und der Auswahl einer geeigenten Klinik.

     

     

  • Besuchen Sie Ihren Hausarzt und besprechen Sie mit ihm die Situation.

     

     

Gut anlegt

Der Kostenrahmen

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherung übernehmen

100 % der Kosten für Ihre Kur.

Die Selbstbeteiligung beträgt 10 Euro pro Behandlungstag ab dem 18. Lebensjahr. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

© Heiko Rhode

Gut beantragt

Ihr Weg zur Beratung

Welche Kur für Sie in Frage kommt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie das Antragsverfahren abläuft, erfahren Sie in einer der Beratungstellen des Müttergenesungswerks.

Gut zu wissen

Der rechtliche Rahmen

In Bad Wildungen oder Bad Sooden-Allendorf erhalten Sie genau die Qualität, die Sie brauchen. Dabei bilden die medizinisch-therapeutische Kompetenz und die Erholungsräume eine perfekte Symbiose, in denen Sie und Ihr Kind sich wohlfühlen.

Die Grundlage für die Mutter- oder Vater-Kind-Kur sind - je nachdem, ob Sie eine Vorsorge- oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigen - die §§ 24 und 41 SGB V. Als Mutter oder Vater sind Sie besonders geschützt und haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Gesundheitsangebot.

 

 

© Heiko Rhode

Kliniken für Mutter- oder Vater-Kind-Kuren in Hessen

Das Wichtigste im Leben.